Ausbildung zur Betreuungskraft nach §§43b, 53c (ehemals § 87b) SGBXI
Teilnahmevoraussetzungen
Orientierungspraktikum in einer geeigneten Einrichtung im Umfang von fünf Tagen
Modul 1 – Basiskurs Betreuungsarbeit in Pflegeeinrichtungen
(100 Unterrichtsstunden)
Inhalte:
Zu allen Bereichen werden theoretische Grundlagen vermittelt und praktische Übungen durchgeführt.
Unterrichtszeiten
Montag-Freitag
Samstag
Modul 2 – Betreuungspraktikum in einer Pflegeeinrichtung
(2 Wochen/80 Stunden)
Das Praktikum erfolgt unter Anleitung und Begleitung einer in der Pflege und Betreuung des betroffenen Personenkreis erfahrenen Fachkraft. Der Nachweis über das Praktikum muss bis zum Ende des Kurses erfolgen.
Modul 3 – Aufbaukurs Betreuungsarbeit in Pflegeeinrichtungen
(60 Unterrichtsstunden)
Inhalte:
Unterrichtszeiten
Montag-Freitag
Samstag
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat (entsprechend den Vorgaben des SGB XI § 43b).
Auch besteht die Möglichkeit durch die sogenannte Bildungsprämie mit bis zu 500,00 Euro gefördert zu werden. Weitere Informationen im Internet unter www.bildungspraemie.info.
Sie können diese Fortbildung in Kombination mit der Fortbildung Tiergestützten Betreuung absolvieren.
Investition Betreuungskraft nach §§43b, 53c SGB XI: 1200,00€
Investition Kombination Betreuungskraft nach §§43b, 53c SGB XI und Zusatzausbildung Tiergestützte Betreuung: 2600,00€ zzgl. Prüfungsgebühr für die Tiergestützte Betreuungsfortbildung
Laufender Einstieg möglich.
Kontakt
Ausbildung zur Betreuungskraft nach §§ 43b, 53c (ehemals § 87b) SGB XI
Jetzt Neu
Ab den 13.03.2020 Fortbildung zur Tiergestützten Betreuungskraft
Basisqualifizierung zur Betreuungskraft 40 Stunden nach der AnFöVO