Tiergestützte Betreuung
Voraussetzung für die Fortbildung zur Tiergestützten Betreuung ist die Basisqualifizierung zur Betreuungskraft und Alltagsbegleiter 40 Stunden nach der AnFöVO
Voraussetzung für den Hund, der Hund muss den Menschen gegenüber offen und zugewandt sein
Umfang der Fortbildung 80 Stunden davon 40 Stunden Praxis und 40 Stunden Theorie.
Inhalte der Qualifizierung in Theorie und Praxis
Bei dieser Fortbildung handelt es sich nicht um eine Tiergestützte Therapie. Es ist nur eine Ergänzung und bietet der Betreuungskraft ein zusätzliches Betreuungsangebot an. Sie können in Ihren täglichen Aufgaben als Betreuungskraft zusätzlich den Hund in Ihrem Betreuungsprogramm mit integrieren und somit Ihr Angebot erweitern.
Laufender Einstieg möglich.
Start der Fortbildung 14.03.2020 immer Samstags von 09:00 - 15:00 Uhr
Investition: 1400,00€
Abschluss: Hausarbeit und praktische Prüfung
Prüfungsgebühr 200,00€
Sie werden von Externen Prüfern geprüft
Unsere Externen Prüfer:
Dr. D. Rottes - Fachärztin für Anästhesiologie und Notfallmedizin
Anja Keitel - Hundetrainerin und Hundeverhaltenstherapie
Kontakt
Ausbildung zur Betreuungskraft nach §§ 43b, 53c (ehemals § 87b) SGB XI
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Ab den 13.03.2020 Fortbildung zur Tiergestützten Betreuungskraft
Basisqualifizierung zur Betreuungskraft 40 Stunden nach der AnFöVO