Gegenüber der Fähigkeit, die Arbeit eines einzigen Tages sinnvoll zu ordnen, ist alles andere im Leben ein Kinderspiel
(Goethe)
Ausbildung zur Betreuungskraft nach §§ 43b, 53c (ehemals § 87b) SGB XI
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Ab den 13.03.2020 Fortbildung zur Tiergestützten Betreuungskraft
Basisqualifizierung zur Betreuungskraft 40 Stunden nach der AnFöVO