Tiergestützte Therapie
Voraussetzung
Abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium aus dem medizinischen, sozialen oder psychologisch/-psychotherapeutischen Bereich.
Voraussetzung an den Hund
Der Hund ist Leinenführig
Der Hund hat ein ruhiges Wesen in Anwesenheit anderer Hunde
Der Hund ist nicht Geräuschempfindlich
Der Hund ist den Menschen zugewandt
Weitere Voraussetzungen und Einzelheiten werden im Vorstellungsgespräch geklärt
Bewerbungsunterlagen sollten folgende Unterlagen beinhalten
Vorstellungsgespräch
Im Vorstellungsgespräch werden alle fragen zur Ausbildung beantwortet und es findet ein Kennenlernen der Mensch-Hundteams statt.
In der Praxiseinheit wird der Ist- Stand der Mensch-Hundteams analysiert.
Anschließend werden Einzelgespräche geführt um spezielle oder persönliche Angelegenheiten zu klären.
Investition: 60,00€
Je nach Ausbildungsvoraussetzung (Berufliche Fachrichtung) kann die Ausbildung verkürzt werden
Ausbildung zur Betreuungskraft nach §§ 43b, 53c (ehemals § 87b) SGB XI
Jetzt Neu
Ab den 13.03.2020 Fortbildung zur Tiergestützten Betreuungskraft
Basisqualifizierung zur Betreuungskraft 40 Stunden nach der AnFöVO